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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHLAND
1. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nicht auf der Rechnung etwas anderes bestimmt ist, ohne jeden Abzug frei Deerlijk zu zahlen.
2. Die Akzeptation einer Bestellung gehört der Befugnis der Firma an.
3. Wir können keine späten Reklamationen über Mindermengen anerkennen, wenn Sie den Empfang der richtigen Anzahl Pakete auf dem Lieferschein mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben ohne einigen Vorbehalt.
4. Jede Beanstandung der Rechnung und ihres Inhalts muss uns innerhalb von 8 Tagen nach Eingang derselben schriftlich zugehen.
5. Die Gefahr geht vom Zeitpunkt der Versendung an auf jeden Fall auf den Käufer über, auch wenn der Preis "frei Haus" vereinbart sein sollte.
6. Wird die Rechnung bis zur Fälligkeit nicht bezahlt, schuldet der Käufer von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
7. Begleicht der Käufer eine Rechnung bis zur Fälligkeit nicht oder nur teilweise ohne einen ernsthaften Grund, erhöht sich der noch offene Rechnungsbetrag - nach vergeblicher Inverzugsetzung - um 15% (mindestens € 125 und maximal € 1.860), auch wenn ein Zahlungsaufschub gewährt wird.
8. Die von dem Verkäufer gelieferten Waren bleiben im Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung vom Einkaufspreis und von den eventuellen vom Käufer vertraglich ausstehenden Zinsen und Kosten.
Unter Zahlung wird hier ausschliesslich die Zahlung des auf der Rechnung erwähnten Geldbetrages, erhöht mit Zinsen und Kosten, verstanden.
9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kortrijk (Belgien).
10. Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer kommt nur bei beiderseitiger Anerkennung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen zustande.
11. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, sowie andere Fälle höherer Gewalt, verlängern die vereinbarten Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
12. Falls der Verkäufer durch höhere Gewalt nicht imstande ist, eine oder mehrere seiner Pflichten zu erfüllen, hat er das Recht auch ohne richterliche Anordnung die getroffene Vereinbarung per Einschreiben - teilweise oder komplett - als aufgelöst zu erklären, ohne in Regress genommen zu werden. |